Der Verfahrensweg zur Beschlussfassung sieht bei Beschlüssen, die die Finanzen betreffen, die Vorbereitung durch den Haupt- und Finanzausschuss vor (§14 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung).
Die eindeutige Konkretisierung des Kreises der Begünstigten ist nicht gegeben.
Unterlagen, die eine Beurteilung der finanziellen Auswirkungen belegen, lagen den Stadtverordneten nicht vor.
Eine nachvollziehbare Gestaltung des Begünstigtenkreise um Ungerechtigkeiten zu vermeiden war ebenfalls nicht erkennbar.
Die Kreisstadt Homberg bietet bereits über die Ehrenamtskarte Vergünstigungen an (s. Homepage).
den vollständigen Redebeitrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Dewald wurde nachfolgend eingestellt:
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine sehr geehrten Damen und Herren, und Zuhörer
auch die CDU-Fraktion weiß die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schätzen. Ohne ehrenamtliches Engagement könnten viele Maßnahmen, Veranstaltungen aber auch Dienstleistungen nicht erbracht werden.
Mit der Einführung der Ehrenamtskarte werden diese Leistungen bereits seit Jahren gewürdigt. Darüber hinaus werden jährlich verdiente, im Ehrenamt Tätige von der Stadt ausgezeichnet. Für das ehrenamtlich erbrachte Engagement nochmals ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen und deren Helfer.
Um über den uns vorliegenden Antrag abstimmen zu können, ist u. E. vorab die Einbeziehung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Der sich aus dem Antrag ergebende Begünstigtenkreis ist zu noch zu konkretisieren und mit den geschätzten Einnahmeverlusten zu unterlegen, damit die Stadtverordnetenversammlung eine sachliche Entscheidung treffen kann. Die auf Antrag der SPD erst neu gebildete Arbeitsgruppe zur Haushaltssanierung, die durch alle Fraktionen bei der Abstimmung getragen wurde, sollte hierbei nicht übergangen werden, da sie sonst bereits vor der ersten Sitzung wie eine Seifenblase zerplatzt.
In der derzeitigen finanziellen Situation unserer Schwimmbäder, die lediglich einen Deckungsbeitrag von ca. 25 % haben, sind die Auflagen der übergeordneten Stellen von Land und Landkreis mit in die Überlegungen mit einzubeziehen. Insbesondere möchte ich hier auf die Beantragung von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock verweisen.
Aus den vielfältig genannten Gründen stellen die Fraktionen von CDU und FDP den Antrag, den vorliegenden SPD-Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und die Arbeitsgruppe Haushaltssanierung ist mit einzubeziehen um die noch offenen Fragen zu klären sowie die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist eine erneute Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu veranlassen.
Wir hoffen, dass alle im Stadtparlament vertretenen Fraktionen diesem Änderungsantrag zustimmen können.



